KV-Wahl 2024

Der Kirchenvorstand ist das Leitungsgremium der Kirchengemeinde. In einer sechsjährigen Wahlperiode gestalten seine von den Gemeindemitgliedern gewählten oder (zum kleineren Teil) berufenen Mitglieder das Leben ihrer Gemeinde.

Der Kirchenvorstand trifft alle grundlegenden geistlichen, organisatorischen und rechtlichen Entscheidungen für die Aufgaben und Aktivitäten einer Gemeinde. Dabei berät der Kirchenvorstand wichtige Fragen des Gemeindeaufbaus. Durch Personalentscheidungen bei Pfarrstellenbesetzungen und bei der Anstellung kirchlicher Mitarbeiter werden Weichen der Gemeindeentwicklung gestellt. Die Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorsteher beraten und entscheiden über die Gestaltung von Gottesdiensten. Sie setzen sich ein für die Kommunikation des Glaubens und den Bau der Gemeinde; kümmern sich um die Gewinnung und Motivation ehrenamtlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, stärken die Einheit der Gemeinde und suchen bei Konflikten nach Lösungen.
Der Kirchenvorstand trägt darüber hinaus Verantwortung für die Gebäude der Gemeinde und verwaltet die Finanzen und das Vermögen der Gemeinde; beschließt den Haushaltsplan und das Kirchgeld und entscheidet über die Verwendung örtlicher Spenden und Kollekten. In dieser Gemeindeleitung arbeiten hauptamtliche und ehrenamtlich engagierte Mitglieder der Kirchengemeinde gleichberechtigt zusammen.
Durch die Wahl des Kirchenvorstands können Sie als Gemeindemitglieder alle mit bestimmen, wer mit welchen Zielen in den nächsten sechs Jahren unsere Gemeinde leiten soll.

Hier noch einige wichtige Informationen zur Wahl: wählen dürfen alle Gemeindemitglieder, die am Wahltag 14 Jahre alt und konfirmiert bzw. aufgenommen sind oder mindestens 16 Jahre alt sind und seit drei Monaten in unserer Kirchengemeinde wohnen. Wählbar sind Gemeindemitglieder ab 18 Jahren.

Bitte denken Sie mit über geeignete Kandidatinnen und Kandidaten nach! Wir brauchen Menschen, die bereit sind, sich für den evangelischen Glauben einzusetzen. Alle Gemeindemitglieder können dazu Kandidatinnen und Kandidaten benennen. Wenn ein wählbares Gemeindemitglied von einer bestimmten Zahl Wahlberechtigter schriftlich vorgeschlagen wird, muss es in den Wahlvorschlag aufgenommen werden. Die Kirchenleitung hat außerdem wieder eine allgemeine Briefwahl vorgesehen, das heißt, dass alle Wahlberechtigten ihre kompletten Wahlunterlagen mit der Post bekommen. Sie können damit in das Wahllokal kommen oder direkt ohne Antrag Ihre Briefwahl durchführen.

Für die diesjährige Neuwahl der Gemeindeleitung hat der derzeitige Kirchenvorstand einen Vertrauensausschuss gewählt, der ab jetzt die Wahl vorbereiten, leiten und organisieren wird. Diesem Ausschuss gehören an: Peter Braml, Edeltraud Klaffl-Gabriel, Monika Prüger, Simone Riederle, Andreas Steeger und Pfr. Ingo Zwinkau.

Zurzeit sucht der Vertrauensausschuss nach geeigneten Kandidatinnen und Kandidaten für die Wahl. Bitte, denken Sie mit über geeignete Kandidatinnen und Kandidaten nach. Wir brauchen Menschen, die bereit sind, sich für den evangelischen Glauben einzusetzen! Entsprechende Vorschläge können Sie gern an den Vorsitzenden oder auch jedes Mitglied des Vertrauensausschusses richten. Bis Ende Mai wird ein Wahlvorschlag zusammengestellt. Er wird dann in unseren Gottesdiensten und hier auf dieser Seite bekannt gegeben.

Weitere Infos zum Kirchenvorstand und zur Wahl 2024 finden Sie auf folgenden Webseiten:
www.kirchenvorstand-bayern.de und www.stimmfürkirche.de.